Inhaltsverzeichnis:
- Staatsanwalt Christoph Mackel fordert Verurteilung
- Mutter des Opfers tritt als Nebenklägerin auf
- Verteidigung widerspricht Totschlagsvorwurf
- Ausschluss der Öffentlichkeit sorgt für Kritik
- Wichtige Fakten im Überblick
Staatsanwalt Christoph Mackel fordert Verurteilung
Staatsanwalt Christoph Mackel ist überzeugt, dass der Angeklagte den tödlichen Angriff mit Tritten verübt hat. Seiner Einschätzung nach handelt es sich eindeutig um Totschlag. Am Mittwoch, dem 6. Mai 2025, hielt er sein Plädoyer vor dem Landgericht Bielefeld. Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da auch frühere Verhandlungsteile nicht öffentlich waren.
Der 19-jährige Angeklagte soll laut Anklage im Juni 2024 im Kurpark von Bad Oeynhausen auf Philipos Tsanis eingeschlagen und -getreten haben. Die tödlichen Verletzungen führten zu dessen Tod noch am Tatort. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von neun Jahren.
Mutter des Opfers tritt als Nebenklägerin auf
Philipos Tsanis’ Mutter trat als Nebenklägerin auf und forderte eine gerechte Strafe. Obwohl sie kein konkretes Strafmaß nannte, unterstützt sie den Antrag der Staatsanwaltschaft inhaltlich. Die Familie des Opfers leidet noch immer unter dem Verlust. Der Prozess war für sie besonders belastend, da sie Teile der Beweisführung persönlich miterlebte.
Ihre Aussagen bekräftigten die Sichtweise der Anklage. Der emotionale Schmerz wurde während der Verhandlung mehrfach deutlich, vor allem als Videoaufnahmen des Vorfalls analysiert wurden.
Verteidigung widerspricht Totschlagsvorwurf
Verteidiger Burkhard Benecken fordert einen Freispruch vom Vorwurf des Totschlags. Er räumt zwar ein, dass sein Mandant zugeschlagen habe, bestreitet jedoch, dass er auf den am Boden liegenden Philipos Tsanis eingetreten sei. In seiner Argumentation spricht er lediglich von einfacher Körperverletzung.
Er betont, dass keine Beweise für tödliche Tritte vorlägen und fordert deshalb eine milde Verurteilung oder einen vollständigen Freispruch vom Totschlagsvorwurf. Die Verteidigung hält eine Haftstrafe in der von der Staatsanwaltschaft geforderten Höhe für unverhältnismäßig.
Ausschluss der Öffentlichkeit sorgt für Kritik
Der Ausschluss der Öffentlichkeit während mehrerer Prozessphasen wurde von Medien und Prozessbeobachtern kritisch gesehen. Die Justiz begründet diesen Schritt mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte Beteiligter. Die Entscheidung hatte zur Folge, dass nur begrenzte Informationen aus dem Verfahren veröffentlicht wurden.
Die Urteilsverkündung wird in den kommenden Tagen erwartet. Beobachter rechnen mit einer Entscheidung bis Mitte Mai 2025.
Wichtige Fakten im Überblick
- Opfer: Philipos Tsanis, 20 Jahre alt
- Tatzeit: Juni 2024
- Tatort: Kurpark in Bad Oeynhausen
- Angeklagter: 19-jähriger Syrer
- Staatsanwaltschaft fordert: 9 Jahre Haft wegen Totschlags
- Verteidigung fordert: Freispruch vom Totschlagsvorwurf
- Verhandlung: Landgericht Bielefeld, teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Das Urteil wird mit Spannung erwartet. Es wird darüber entscheiden, ob der Vorwurf des Totschlags Bestand hat oder nicht.
Quelle: WDR, webrivaig.com/de