Freitag, 23 Mai 2025 18:27

Identitätschaos nach Messerangriff

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Messerangriff in Bielefeld Messerangriff in Bielefeld pixabay/Foto illustrativ

Ein Messerangriff in Bielefeld stellt die Behörden vor neue Herausforderungen. Ein syrischer Asylbewerber, der in Harsewinkel lebte, taucht mit acht verschiedenen Aliasnamen in polizeilichen Systemen auf. Die Umstände werfen Fragen zur Verwaltung von Identitätsdaten auf und bringen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie die Polizei Nordrhein-Westfalens in Erklärungsnot.

Inhaltsverzeichnis:

Mahmoud M. mit acht Aliasnamen in Polizeisystemen

Der Tatverdächtige Mahmoud M., ein 35-jähriger Syrer, wurde nach einem Messerangriff vor einer Bar in Bielefeld festgenommen. Bei dem Angriff in der Nacht zum Sonntag wurden mehrere Gäste schwer verletzt. Die Ermittlungen führte zunächst die Polizei, seit Dienstagabend ist die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe zuständig. Der Verdacht: ein religiös motivierter Hintergrund der Tat.

Das nordrhein-westfälische Innenministerium bestätigte, dass Mahmoud M. unter insgesamt acht Aliasnamen in zwei polizeilichen Systemen registriert ist. Innenminister Herbert Reul nannte diese Zahl öffentlich und kündigte eine umfassende Prüfung an. Die zentrale Frage lautet: Wie konnten diese unterschiedlichen Namensvarianten entstehen, obwohl Mehrfachidentitäten durch biometrische Erfassung seit 2017 ausgeschlossen sein sollen?

Ursachen: Transkription und mögliche Zeugenaussagen

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur liegt die Mehrfachregistrierung nicht an absichtlich falschen Angaben. Vielmehr handelt es sich um unterschiedliche Transkriptionen des arabischen Nachnamens in lateinischer Schrift. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kannte Mahmoud M. daher unter zwei offiziellen Varianten seines Namens.

Ein Sprecher des Innenministeriums ergänzte, dass auch Aussagen Dritter oder frühere Kontakte mit Behörden zu zusätzlichen Schreibweisen geführt haben könnten. Noch ist unklar, wie genau die verschiedenen Aliasnamen in die Systeme gelangten. Die Prüfung dazu dauert an.

Fluchtweg über Türkei und Balkan

Mahmoud M. kam laut NRW-Fluchtministerium aus Syrien. Seine Route führte über die Türkei und die sogenannte Balkanroute nach Deutschland. Im August 2023 stellte er einen Asylantrag und erhielt im Dezember subsidiären Schutz. Dieser Status wird gewährt, wenn zwar keine Anerkennung als Flüchtling möglich ist, im Herkunftsland aber eine ernsthafte Gefahr besteht.

In seinem Antrag bezog sich M. auf den syrischen Bürgerkrieg und die Verfolgung von Regimekritikern. Diese Gründe wurden anerkannt, jedoch nur in begrenztem Umfang.

Ermittlungen der Bundesanwaltschaft und offene Fragen

Der Messerangriff vor der Bar in Bielefeld hat schwerwiegende Folgen. Mehrere Opfer kämpfen ums Überleben. Die Ermittlungen konzentrieren sich nun auf das mögliche religiöse Motiv und die Frage, wie Mahmoud M. so lange mit acht Namen unbemerkt bleiben konnte.

Zu klären ist unter anderem:

  • Warum wurden die Aliasnamen nicht früher entdeckt?
  • Welche Rolle spielten Behörden bei der Weitergabe und Erfassung der Daten?
  • Gibt es Lücken im System zur Erkennung von Identitäten trotz biometrischer Erfassung?

Die Ergebnisse dieser Untersuchungen dürften entscheidend dafür sein, wie mit ähnlichen Fällen künftig verfahren wird.

Quelle: NOZ, www.milekcorp.com/de/