Freitag, 12 Dezember 2025 15:34

NRW-Städte klagen gegen das Land wegen Ganztagsbetreuung

Artikel bewerten
(0 Stimmen)
NRW-Kommunen fordern klare Regeln für Ganztagsfinanzierung. NRW-Kommunen fordern klare Regeln für Ganztagsfinanzierung. Foto: Pixabay / Lizenz: Pixabay

Ab dem kommenden Schuljahr gilt in Nordrhein-Westfalen ein neuer Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Mehrere Städte sehen sich dadurch finanziell überfordert und gehen juristisch gegen das Land vor. Acht Kommunen – Aachen, Bielefeld, Bochum, Dormagen, Düren, Düsseldorf, Hamm und Krefeld – haben Klage vor verschiedenen Verwaltungsgerichten eingereicht. Sie wollen feststellen lassen, dass die Kosten für den Betrieb des offenen Ganztags nicht allein von den Städten getragen werden dürfen.

Inhaltsverzeichnis:

Streit um Finanzierung in Düsseldorf

Die Klagen richten sich gegen die Landesregierung in Düsseldorf. Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) fordert eine klare Regelung und eine faire Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen. Auch Marc Herter (SPD) aus Hamm und Frank Meyer (SPD) aus Krefeld schließen sich an. Alle drei betonen die Notwendigkeit eines Ausführungsgesetzes, das Zuständigkeiten und Finanzierung eindeutig festlegt.

Laut NRW-Städtetag handelt es sich um sogenannte Feststellungsklagen. Sie sollen klären, ob das Land verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen. Nach Schätzungen von Herter betragen die jährlichen Mehrkosten für die Kommunen rund eine Milliarde Euro. Diese Summe umfasst Personal, Räume und laufenden Betrieb.

Betriebskosten in Millionenhöhe für Städte

Besonders Düsseldorf rechnet mit einem starken Anstieg der Ausgaben. Im Schuljahr 2026/27 könnten sich die Kosten für den offenen Ganztag auf 43 Millionen Euro belaufen – mehr als die Hälfte des gesamten Budgets für Schulbetreuung.

Die klagenden Städte argumentieren, dass nach dem sogenannten Konnexitätsprinzip gilt: „Wer bestellt, bezahlt.“ Da der Bund das Gesetz beschlossen und die Länder mit der Umsetzung beauftragt haben, müsse das Land NRW die finanziellen Mittel bereitstellen. Bislang gibt es jedoch kein Ausführungsgesetz, sondern nur einen Erlass.

Ein ähnliches Problem betrifft auch Bielefeld, wo bereits hohe Zusatzkosten im Bildungsbereich entstehen. In anderen Kontexten, wie bei der geplanten Bahnstrecke zwischen Hannover und Bielefeld, zeigt sich, wie stark finanzielle Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern diskutiert werden.

Gutachten bestätigt Position der Städte

Die Kommunen stützen ihre Klagen auf ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Johannes Hellermann von der Universität Bielefeld. Hellermann kommt zu dem Ergebnis, dass das Konnexitätsprinzip in diesem Fall anzuwenden ist. „Da muss das Land den Kommunen, die Aufgabenträger geworden sind, in der Tat die Mittel zur Verfügung stellen,“ erklärte er im WDR-Interview.

Auch die SPD-Fraktion im Landtag unterstützt die Städte. Fraktionschef Jochen Ott kritisierte die Landesregierung, sie sorge für Rechtsunsicherheit und organisatorisches Chaos. Familien könnten dadurch benachteiligt werden.

Inhaltlich geht es nicht nur um Geld. Es fehlt auch an landesweiten Standards für Räume, Betreuungsschlüssel und Ausstattung. Diese Unterschiede führen zu erheblichen Belastungen einzelner Kommunen – besonders bei begrenzten Haushaltsmitteln.

Vergleich mit anderen Bundesländern

Ein Blick in andere Regionen zeigt deutliche Unterschiede. Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern haben bereits Ausführungsgesetze zum Ganztag verabschiedet, Brandenburg plant eines. In Baden-Württemberg übernimmt das Land 68 Prozent der Betriebskosten, in Schleswig-Holstein 75 Prozent. Hamburg finanziert die Ganztagsbetreuung vollständig und bietet sie beitragsfrei an.

In Nordrhein-Westfalen müssen Städte wie Witten oder Bielefeld dagegen Einsparungen in anderen Bereichen vornehmen. Laut Christoph Malz von der SPD-Ratsfraktion könnten Schulsanierungen, Sportplätze oder Straßenbauprojekte verschoben werden.

Ähnliche Belastungen für Kommunen wurden auch im Zusammenhang mit Bildung und Infrastrukturprojekten festgestellt – etwa bei den Kita-Schließungen in Ostwestfalen-Lippe.

Die Entscheidung der Verwaltungsgerichte wird richtungsweisend sein. Sie betrifft nicht nur acht Städte, sondern alle 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Sollte das Land zur Kostenübernahme verpflichtet werden, könnte dies die Finanzstruktur zwischen Land und Gemeinden dauerhaft verändern. Weitere Entwicklungen werden in den kommenden Monaten erwartet – mehr dazu hier.

Überprüfen Sie die Standorte der Grundschulen in Bielefeld auf Google Maps:

Karte: Google Maps

Quelle: WDR, MILEKCORP

FAQ

Warum klagen acht NRW-Städte gegen das Land?

Die Städte Aachen, Bielefeld, Bochum, Dormagen, Düren, Düsseldorf, Hamm und Krefeld klagen, weil sie die Finanzierung der Ganztagsbetreuung an Grundschulen nicht ausreichend durch das Land geregelt sehen.

Welche Kosten entstehen durch den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung?

Laut Schätzungen von Hamms Oberbürgermeister Marc Herter betragen die jährlichen Mehrkosten für die Kommunen rund eine Milliarde Euro.

Was fordert Düsseldorfs Oberbürgermeister Stephan Keller?

Stephan Keller fordert vom Land Nordrhein-Westfalen eine faire Finanzverteilung und ein klares Ausführungsgesetz, das Zuständigkeiten und Finanzierung eindeutig regelt.

Auf welches rechtliche Prinzip berufen sich die Städte?

Die Städte berufen sich auf das Konnexitätsprinzip, das besagt: Wer eine Aufgabe überträgt, muss auch die dafür nötigen Mittel bereitstellen.

Wie hoch sind die Betriebskosten für Düsseldorf?

Die Stadt Düsseldorf rechnet im Schuljahr 2026/27 mit Betriebskosten in Höhe von etwa 43 Millionen Euro für die Ganztagsbetreuung.

Welche Rolle spielt das Gutachten von Johannes Hellermann?

Das Gutachten des Rechtsprofessors Johannes Hellermann von der Universität Bielefeld bestätigt, dass das Land NRW nach dem Konnexitätsprinzip die Kosten übernehmen muss.

Wie gehen andere Bundesländer mit der Ganztagsbetreuung um?

In Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern existieren bereits Ausführungsgesetze, in Brandenburg ist eines geplant. Baden-Württemberg zahlt 68 Prozent der Kosten, Schleswig-Holstein 75 Prozent, Hamburg übernimmt sie vollständig.

Welche Folgen drohen den Kommunen bei fehlender Unterstützung?

Kommunen wie Witten oder Bielefeld müssen in anderen Bereichen sparen, etwa bei Schulsanierungen, Sportplätzen oder Straßenbauprojekten.