Inhaltsverzeichnis:
- Gewalt und Drohungen durch die Frau aus Bünde
- Verhaltenstherapie und Aussageverweigerung
- Prozess in Bielefeld mit fünf weiteren Verhandlungstagen
Gewalt und Drohungen durch die Frau aus Bünde
Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau systematische körperliche und psychische Gewalt vor. Die Kinder sollen mit Stöcken und Gürteln geschlagen worden sein. Mehrfach seien sie eingesperrt worden – auf dem Dachboden oder im Keller. Teilweise mussten sie dort über Nacht bleiben, ohne Zugang zur Toilette. In einem Fall erleichterten sich die Kinder in einem Eimer.
Zahlreiche Text- und Sprachnachrichten belegen die Vorfälle. Die Frau drohte darin etwa, die Kinder „wieder ins Kabuff“ zu sperren. Auch Aussagen wie „es gibt den Hintern voll“ wurden dokumentiert. Die 36-Jährige räumte die Drohungen ein. Sie behauptet jedoch, niemals Gewalt angewendet zu haben. Einige Aussagen seien als Scherz gemeint gewesen.
Verhaltenstherapie und Aussageverweigerung
Nach eigenen Angaben habe sie wegen ihrer Ausbrüche eine Verhaltenstherapie absolviert. Diese sei kürzlich abgeschlossen worden. Der Vater beschreibt das Familienleben als "liebevoll". Er könne sich die Vorwürfe nicht erklären. Gleichzeitig gibt er an, nicht mehr zu wissen, was er glauben solle.
Beide Angeklagten verweigerten vor Gericht die Aussage zu den konkreten Vorwürfen. Der Richter machte ihnen klar, dass im Falle einer Verurteilung mehrjährige Haftstrafen ohne Bewährung drohen. Auch die Staatsanwältin wies auf die Schwere der Tat hin. Ein Geständnis hätte den heute jugendlichen Kindern eine Aussage vor Gericht ersparen können.
Prozess in Bielefeld mit fünf weiteren Verhandlungstagen
Das Verfahren wird vor dem Landgericht Bielefeld verhandelt. Der vorsitzende Richter hat insgesamt sechs Verhandlungstage angesetzt. Am ersten Tag wurden die Beweismittel vorgestellt und Anträge geprüft. Ein Urteil soll Mitte Juli fallen. Folgende Punkte stehen im Mittelpunkt der Anklage:
- Körperliche Gewalt durch Schläge mit Gegenständen
- Freiheitsberaubung durch Einsperren in geschlossene Räume
- Psychische Gewalt durch wiederholte Drohungen
- Mitwisserschaft des Vaters und unterlassene Hilfe
Die Schwere der Vorwürfe lässt auf ein langes Strafmaß schließen. Ob die Angeklagten noch im Laufe des Prozesses Aussagen machen, bleibt abzuwarten.
Quelle: WDR, www.sn2world.com/de