Freitag, 12 September 2025 14:37

Staatsanwaltschaft Bielefeld stellt Ermittlungen ein

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Ermittlungen in Löhne ohne Nachweis einer Entführung Ermittlungen in Löhne ohne Nachweis einer Entführung Pixabay/Foto illustrativ

Die angebliche Kindesentführung in Löhne hat nie stattgefunden. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Bielefeld nach Abschluss der Untersuchungen. Der Fall sorgte Ende Juni für große Aufmerksamkeit.

Inhaltsverzeichnis:

Borzoo Afshar und Anzeige in Löhne

Am 27. Juni meldete Borzoo Afshar, ehemaliger CDU-Bürgermeisterkandidat in Löhne, einen Vorfall auf einem Spielplatz. Zwei unbekannte Männer sollen versucht haben, sein Kind mitzunehmen. Afshar erklärte, er habe den Versuch verhindert. Er erstattete jedoch erst rund eine Woche später Anzeige bei der Polizei.

Die Ermittler leiteten daraufhin ein Verfahren wegen versuchter Geiselnahme ein. Der Staatsschutz der Polizei Bielefeld übernahm die Untersuchungen.

Rücktritt von CDU-Kandidat Afshar

Vier Tage nach dem angeblichen Entführungsversuch trat Borzoo Afshar als Bürgermeisterkandidat zurück. CDU-Stadtverbandsvorsitzender Andre Schröder erklärte am 30. Juni, es habe einen körperlichen Angriff gegeben. Afshar und seine Familie seien bereits zuvor mehrfach bedroht und angegangen worden.

Die Rücktrittsentscheidung kam, bevor Afshar selbst eine Anzeige erstattete. Dieser zeitliche Ablauf rückte den Fall zusätzlich ins öffentliche Interesse.

Videoaufnahmen aus dem Umfeld

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld stellte das Verfahren nun ein. Auswertungen einer privaten Überwachungskamera belegten, dass es keinen Entführungsversuch gab. Die Bilder zeigten keine Hinweise auf die angeblich beteiligten Männer.

Die Polizei hatte im Juni eine detaillierte Täterbeschreibung veröffentlicht. Gesucht wurden mögliche Zeugen. Nach dem öffentlichen Aufruf gingen jedoch keine Hinweise ein.

Reaktionen von CDU und Afshar

Weder Borzoo Afshar noch der CDU-Kreisverband Herford gaben bisher Stellungnahmen ab. Auch der neue CDU-Kandidat Maik Büssing verzichtete bislang auf eine Reaktion.

Eine weitere Anzeige wegen Drohanrufen, die Afshar gestellt hatte, ist noch Gegenstand polizeilicher Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit nicht, ob gegen Afshar selbst Konsequenzen folgen. Weitere Angaben wurden dazu nicht gemacht.

Quelle: WDR, www.24edu.info/de