Anleger, die Goldpapiere aufgrund ihrer Flexibilität schätzen, aber nicht auf physische Edelmetalle verzichten möchten, können nun beides miteinander kombinieren. Denn mit den handelbaren Lagerscheinen des Schweizer Unternehmens OrSuisse lassen sich Barren oder Münzen ganz einfach wieder veräußern – auf Wunsch sogar völlig ohne Warenbewegung. Die Ordre-Lagerscheine können alternativ zur Besicherung von Verbraucherkrediten oder zur Immobilienfinanzierung genutzt werden, da sie sich wie Wertpapiere einsetzen lassen.
Dennoch sind sie nicht vergleichbar mit Edelmetall-Fonds (ETFs) oder Edelmetallkonten. Denn anders als bei diesen klassischen Goldwertpapieren sind die Ordre-Lagerscheine von OrSuisse mit physischen Edelmetallen hinterlegt, die bereits Eigentum des Kunden sind. Dabei kann es sich um Münzen oder Barren aus Gold, Silber, Platin oder Palladium handeln. Voraussetzung für die Ausstellung der handelbaren Lagerscheine nach Schweizer Obligationenrecht ist eine Lagerung der Vermögenswerte in einer der hochsicheren Tresoranlagen des privaten Unternehmens in der Schweiz oder in Singapur.
Dort werden die Gold- oder Silberanlagen in Einzelverwahrung deponiert. Das heißt, sie lagern nicht in einer Sammelunterbringung gemeinsam mit den Beständen anderer Kunden, sondern separiert. Dadurch bleiben die im Original eingelieferten Barren oder Münzen im persönlichen Eigentum und können jederzeit wieder 1:1 ausgegeben werden – während es sich bei einer Sammelverwahrung lediglich um gleichwertige Produkte handelt. Die Lagerung erfolgt zudem bankenunabhängig und bei voller Versicherung.
Garantierte Auslieferung der Edelmetalle an den Lagerscheininhaber
Anders als Inhaber- oder Namenspapiere lassen sich Ordre-Lagerscheine sehr einfach auf einen neuen Eigentümer übertragen. Dazu stellen die Dokumente Begebungsvermerke, sogenannte Indossamentsfelder, zur Verfügung. Die Dokumentübertragung ermöglicht einen unkomplizierten Verkauf von Edelmetallen, zum Beispiel an einen Fachhändler, ohne dass diese das Lager verlassen müssen. Weiterhin kann der namentlich eingetragene Besitzer des Lagerscheins jederzeit seinen Auslieferungsanspruch geltend machen.
Jeder Orderlagerschein kann auf bis zu zehn gleiche Produkte ausgestellt werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um zehn Goldmünzen der bekannten Sorte Krügerrand zu je einer Feinunze handeln oder um zehn Silberbarren à 250 Gramm. Somit können die Ordre-Lagerscheine einen beträchtlichen Wert darstellen.
Geeignet sind die Edelmetall-Wertpapiere gleichermaßen für Anlageprodukte aus Gold, Silber, Platin oder Palladium. Per Gesetz ist der Kauf von Goldanlagen von der Umsatzsteuer befreit. Deshalb können Goldmünzen oder Goldbarren im Inlandlager verwahrt werden. Damit auch Weißmetalle mehrwertsteuerfrei gekauft werden können, bietet OrSuisse die Einzelverwahrung im Zollfreilager inklusive Ordre-Lagerscheine an. Die handelbaren Lagerscheine sorgen also für mehr Flexibilität und Liquidität bei physischen Edelmetallen.