Rahmen der Gebühren
Die Polizei von Bielefeld hat angekündigt, von den 16 beteiligten Aktivisten Gebühren zu erheben, die je nach Dauer und Umfang des Polizeieinsatzes variieren. Die Kostenberechnung erfolgt auf Basis der neuen Gebührenordnung, die Eingriffe der Polizei bei öffentlichen Ansammlungen und die Freimachung von Verkehrswegen umfasst. Die festgesetzten Gebühren reichen von einer Pauschalgebühr von 120 Euro für eine Ingewahrsamnahme von bis zu 12 Stunden bis zu einem maximalen Betrag von 715 Euro, der den gesamten Zeitaufwand und die Anzahl der eingesetzten Beamten berücksichtigt.
Das Anhörungsverfahren
Bevor ein endgültiger Gebührenbescheid erstellt wird, erhalten die betroffenen Aktivisten die Möglichkeit, im Rahmen eines Anhörungsverfahrens ihre Perspektive darzulegen. Dieses Verfahren ist eine vorbereitende Maßnahme, die sicherstellen soll, dass alle relevanten Umstände berücksichtigt werden, bevor über die Höhe der Gebühren endgültig entschieden wird. Das Ergebnis der Anhörung wird maßgeblich beeinflussen, ob und in welcher Höhe die Gebühren tatsächlich erhoben werden.
Die Einführung der neuen Gebührenordnung in NRW markiert einen potenziellen Wendepunkt in der Handhabung von Polizeikosten bei öffentlichen Protestaktionen. Obwohl es noch unklar ist, ob diese Gebührenforderung die erste ihrer Art seit der neuen Regelung ist, steht fest, dass die Polizei nun über ein Instrument verfügt, das es ermöglicht, Kosten von den Verursachern solcher Einsätze einzufordern. Die Entwicklung in Bielefeld könnte somit ein Präzedenzfall für zukünftige Polizeieinsätze in ähnlichen Situationen werden.
Quelle: Westfalen - Blatt