Tatbestand und Gerichtsverfahren
Der beschuldigte Apotheker hatte die Namen und Adressen seiner Kunden, die auf Rezepten vermerkt waren, verwendet, um Unterschriften für das Bürgerbegehren „Erhalt der Hauptstraße in Brackwede“ zu generieren. Dieses Begehren richtete sich gegen den Bau von neuen Hochbahnsteigen im Bezirk Brackwede, die im Rahmen des Städtebaus zur Verbesserung der Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr beitragen sollten. Das Verfahren begann am 18. April, doch erst nach einigen Verhandlungstagen kam das Gericht zu einem Urteil. Der Apotheker wurde zu einer elfmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er eine Geldauflage von 30.000 Euro entrichten. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich zehn Monate auf Bewährung und eine Geldstrafe von 15.000 Euro gefordert.
Das Bürgerbegehren und seine Folgen
Das Bürgerbegehren selbst konnte mehr als 14.000 Unterschriften sammeln und wurde bei der Stadt eingereicht. Trotz des Engagements der Bürger wurde das Begehren im September 2017 vom Stadtrat als unzulässig erklärt, eine Entscheidung, die später vom Verwaltungsgericht Minden bestätigt wurde.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und es bleibt abzuwarten, ob der verurteilte Apotheker in Berufung gehen wird. Dieser Fall wirft wichtige Fragen auf über den Schutz persönlicher Daten und die Grenzen des zivilen Engagements. Er zeigt deutlich, wie entscheidend Transparenz und Rechtmäßigkeit in Prozessen des Bürgerengagements sind, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in solche Initiativen zu wahren.
Quelle: Apotheke Adhoc