Unfall nicht gemeldet
Der 56-jährige Fahrer hielt nach dem Unfall sofort an und sprach mit dem Jungen sowie zwei weiteren Zeuginnen. Der Junge, etwa 8 bis 9 Jahre alt, schien auf den ersten Blick unverletzt zu sein. Er trug einen Helm und eine Winterjacke. Nach dem kurzen Gespräch setzte der Junge seine Fahrt in Richtung der Grundschule Theesen fort. Der Autofahrer notierte sich keine Personalien und entschied sich erst später, dass er die Polizei hätte informieren sollen.
Die Polizei bittet nun den Jungen und die zwei Zeuginnen, sich zu melden, um den Sachverhalt vollständig aufklären zu können. Es ist wichtig, dass auch scheinbar harmlose Unfälle gemeldet werden, um mögliche Spätfolgen ausschließen zu können.
Immer bei Unfällen mit Kindern die Polizei rufen
In diesem Zusammenhang erinnert die Polizei Bielefeld daran, dass es entscheidend ist, in jedem Fall die Polizei zu benachrichtigen, wenn Kinder in einen Unfall verwickelt sind – auch wenn die Beteiligten zunächst unverletzt erscheinen und keinen Schaden erlitten zu haben scheinen. Kinder sind oft überfordert und können ihren eigenen Gesundheitszustand falsch einschätzen. Es besteht das Risiko, dass sich Unfälle durch unerfahrene Einschätzungen verschlimmern oder dass wichtige Informationen übersehen werden.
Unfallflucht vermeiden durch richtige Reaktion
Der Vorfall in Theesen unterstreicht auch die Gefahr, unbeabsichtigt den Tatbestand der Unfallflucht zu erfüllen. Als Fahrer ist man verpflichtet, bei Unfällen sofort die Polizei zu informieren, auch wenn der Unfallbeteiligte anscheinend unverletzt ist. Wer dies versäumt, riskiert rechtliche Konsequenzen. Daher rät die Polizei, im Zweifel immer Kontakt aufzunehmen, um Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden.
Quelle: www.360edumobi.com/de, radiobielefeld.de